Thema:
Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? flat
Autor: Kola
Datum:23.05.22 11:28
Antwort auf:Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? von Kilian

"Ein Vertrag, der dem Formgebot des § 311 b BGB an sich nicht unterliegt, ist gleichwohl zu beurkunden, wenn er mit einem Grundgeschäft eine rechtliche Einheit bildet. Eine rechtliche Einheit besteht, wenn die mehrere Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander „stehen und fallen“ sollen (BGHZ 78, 346; BGH NJW 2002, 2559)."

Wie gesagt, das passt hier nicht so ganz, weil er das Haus ja nicht direkt an den Darlehensgläubiger verkauft, aber wenn er sich in dem Vertragswerk dazu verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, kann so eine Formvorschrift trotzdem greifen. Das ist aber alles Kaffeesatzleserei, wenn man den Vertrag nicht im Detail kennt. Er sollte den Vertrag unbedingt rechtlich prüfen lassen.


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