Thema:
Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? flat
Autor: Kilian
Datum:23.05.22 11:05
Antwort auf:Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? von Telemesse

>Das kann man per Ferndiagnose nicht beurteilen ohne die Verträge zu sehen.

So geht's mir auch. Will mich aber auch gar nicht zu sehr einmischen und in den Vertrag schauen, weil ich nicht vom Fach bin.

>In jedem Fall würde ich das einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

Ja, sehe ich auch so. Je mehr man darüber nachdenkt, umso klarer wird die Notwendigkeit dafür.

>Wenn da aber tatsächlich drin steht das er nur im Falle eines Verkaufes sein Geld bekommt würde ich das Haus einfach behalten. Ein Erbfall ist ja was anderes als ein Verkauf. Das würde dann bedeuten solange das Haus in der Familie bleibt gibts keinen Geldanspruch des Gläubigers.

Hehe, das wäre mal eine "nette" Abmachung. Irgendwie kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das nicht berücksichtigt wurde. Ich gebe das aber mal weiter, danke.

>Bei solchen Summen ist es auch ziemlich eigenartig das keine Grundschuld eingetragen wurde (würde ich in jedem Fall mal prüfen also aktuellen Grundbuchauszug einsehen). Wäre das tatsächlich so hätte der Gläubiger zwar einen Anspruch gegenüber dem Schuldner bzw. seinen Erben, das Haus wäre aber keine Sicherheit könnte also durchaus lastenfrei veräußert werden.

Danke für den Hinweis. Mal schauen, ob da nicht doch was eingetragen wurde.

>Also Step1: Anwalt aufsuchen und alles prüfen lassen.
>Step: Den Gläubiger aufsuchen und ihm erzählen das man nicht vorhat das Haus zu veräußern sondern es behalten wird. Dann kann ihm anbieten den Darlehensvertrag gegen eine einmalige Zahlung von 150k aufzulösen oder alternativ gar nichts bezahlt wird und er warten kann bis das Haus irgendwann vielleicht in 50 Jahren mal verkauft wird;-)


LOL! Das wäre wirkloch der Hammer. Aber mein Kumpel würde das kaum machen - dafür ist er eine zu ehrliche Haut und hat in seiner jetzigen Situation sicher keine Lust auf Ärger geschweige denn einen Rechtsstreit.


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