Thema:
Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? flat
Autor: Kilian
Datum:23.05.22 10:53
Antwort auf:Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? von makaimura

>Gehen untitulierte Forderungen denn überhaupt auf die Erben über? Da wäre ich nicht so sicher.

Was heißt das genau? Ist ein Darlehensvertrag eine untitulierte Forderung und, wenn ja, muss er das bleiben bzw. ließe sich nicht einfach via Gericht / Notar daraus eine titulierte Forderung machen?

>Nicht umsonst gäbe es da ja auch offiziellere Wege - man hätte ja z.b. eine Grundschuld eintragen lassen können.

Tatsächlich muss ich ihn mal darauf hinweisen bzw. fragen, ob das nicht geschehen ist. Immerhin war ja der Anwalt des Bekannten beim Aufsetzen des Vertrages dabei - wenn das üblich wäre, kann ich mir kaum vorstellen, dass das nicht auch gemacht wurde. Danke jedenfalls für den Hinweis.


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