Thema:
Re:Kurze Frage zu seinem Zögern bzgl. Twitter flat
Autor: emka (deaktiviert)
Datum:19.05.22 18:32
Antwort auf:Re:Kurze Frage zu seinem Zögern bzgl. Twitter von suicuique

>Moment, dein Einwurf klingt für mich so als ob "weil es öffentliche Informationen sind und jemand anderes die gleiche Frage stellen dürfte, darf es Musk auch".
>Nope.
>Soweit ich die Richtlinie der Börsenaufsicht oder SEC verstehe ist deine Annahme schlicht falsch.
>Nur weil ich hier schreiben dürfte "kauft Aktie XYZ", darf es ein eingetragener Wertpapierhändler trotzdem nicht.
>
>Behaupte ich dass Musk ein Wertpapierhändler ist? Nein. Aber als jemand der ein Aktienunternehmen kaufen will ... wo ist da der Unterschied dazu wie die Einschränkungen an einen Wertpapierhändler begründet werden? (Stichwort: Pump and Dump)
>


Pump and dump beinhaltet gezielte Falschinformationen zwecks Kursmanipulation. Das wäre hier möglich. Ich halte es aber genauso für möglich, dass Twitter strafwürdige  Falschinformationen an Eigentümer rausgegeben hat. Oder zumindest beim Zustandekommen der ermittelten Bot-Zahlen kreative Definitionen und Methoden angewandt hat (stand da nicht ein 100-sample zur Diskussion? Kann mich auch irren). Zumindest haben Eigentümer und Werbepartner ein Anrecht auf Klärung.
Das muss Twitter nun ausräumen - kann ja nicht sein, dass so eine naheliegende Frage/Unterstellung die Verantwortlichen derart kalt erwischt.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname