Thema:
Puh, in BW scheinbar deutlich einfacher... flat
Autor: Sagi
Datum:19.05.22 14:03
Antwort auf:WTF Spinnen die? von Rocco

Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind:

  - das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,
  - die Grundstücksfläche,
  - der Bodenrichtwert und
  - ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher.

[https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/]


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