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Autor: | Sagi | ||
Datum: | 19.05.22 14:03 | ||
Antwort auf: | WTF Spinnen die? von Rocco | ||
Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: - das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss, - die Grundstücksfläche, - der Bodenrichtwert und - ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher. [https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/] |
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