Thema:
Re:Leider schlechte Nachrichten flat
Autor: Bomber
Datum:18.05.22 20:24
Antwort auf:Re:Leider schlechte Nachrichten von ps2602

>>>>Aber LZK verlieren auch den Urlaubsanspruch, d.h. der Urlaub wird auch nicht gutgeschrieben, sondern man bekommt ihn nur anteilig für die Zeit, wo man noch in der Lohnfortzahlung war.
>>>
>>>Seit wann das denn? Google sagt der Urlaubsanspruch (auch für Zeiten des Krankengeldbezugs) verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Hintergrund ist der, dass eine Krankheit kein Urlaub oder Erholung ist...
>>
>>Ich habe den Eindruck ihr redet aneinander vorbei:
>>Bomber schreibt dass (neuer) Urlaubsanspruch für Zeiten des Krankengeldbezugs nicht entsteht.
>>Du schreibst dass (bestehender) Urlaubsanspruch auch nach der Zeit des Krankengeldbezugs noch genommen werden kann (bis zu 15 Monate).
>>
>>Vielleicht verstehe ich das aber auch alles falsch :)
>>
>>gruß
>
>Ich habe Bomber so verstanden, dass für die Zeit des Krankengeldbezugs (angenommen 6 Monate) kein Urlaubsanspruch entsteht (also der Jahresanspruch gekürzt wird), sondern nur für die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Dies wäre mir halt neu und würde dies gerne bestätigt haben. Vielleicht verstehe ich aber auch was falsch, sollte während Job auch nicht inet lesen :)


Können auch die 15 Monate gewesen sein. Ganz ehrlich, ich habs nimmer im Kopf. Aber, wenn ich mich Recht erinnere ist es eben so wie suicique beschrieben hat. Alter verfällt nach 15 Monaten, neuer entsteht nicht mehr, weil Krankengeld auch keine AG Leistung ist


< antworten >