Thema:
Re:Leider schlechte Nachrichten flat
Autor: ps2602
Datum:18.05.22 11:05
Antwort auf:Leider schlechte Nachrichten von Bomber

>Aber LZK verlieren auch den Urlaubsanspruch, d.h. der Urlaub wird auch nicht gutgeschrieben, sondern man bekommt ihn nur anteilig für die Zeit, wo man noch in der Lohnfortzahlung war.

Seit wann das denn? Google sagt der Urlaubsanspruch (auch für Zeiten des Krankengeldbezugs) verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Hintergrund ist der, dass eine Krankheit kein Urlaub oder Erholung ist...

Zum Ursprungsbeitrag...Imo wenn die Freundin ab 01.06.22 wieder gesund ist, lebt das Arbeitsverhältnis wieder "normal" auf und Gehalt wird voll gezahlt, der Urlaub somit volle Entlohnung.
 
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>Bei der Frist bin ich grad unsicher, ob auch schon nach 6 Wochen, oder erst nach 3 Monaten.


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