Thema:
Aus eigener Erfahrung flat
Autor: Corben Dallas
Datum:13.05.22 13:44
Antwort auf:Re:Beteiligung an Kosten für Strassensanierung von suicuique

Viele Straßen sind nur teilweise ersterschlossen; d.h. es wurde zwar irgendwann einmal ein Betrag von den ehemaligen Anliegern gezahlt, als die Straße gebaut wurde, aber es kam nie eine offizielle Endabrechnung. In diesen Fällen können die Kosten für eine Sanierung (hier: Fertigstellung der Ersterschließung) bis zu 90% auf die Anrainer umgelegt werden.

Uns hat das vor 2 Jahren erwischt. Erschließung und Erstzahlung war in den 60ern, wofür ich sogar noch einen Beleg habe, in den 80ern wurde ebenfalls auf unsere Kosten ein Kanal gebaut und 2020 wurde alles noch einmal komplett erneuert, inkl. Trinkwasserleitungen, neue Laternen, Gehsteig, der ins Nirgendwo führt (weil das so im Bebauungsplan von vor 60 Jahren steht), Pflastersteinen und Teerdecke. 200.000 Euro für 100 Meter Straße. Zu 90 Prozent zahlbar von den Anliegern. Einen Teil schon mal vorab und den Rest innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung. Ein Einspruch schiebt die Zahlung nicht auf. Wird diese nicht geleistet wird in das Vermögen des Schuldners vollstreckt.

Unser Widerspruch über einen Fachanwalt liegt dagegen seit 2 Jahren unbearbeitet im Landratsamt herum, weil sie aktuell keinen Sachbearbeiter haben.

Corben


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