Thema:
Zinseszinsverbot flat
Autor: Orrpus
Datum:08.05.22 08:28
Antwort auf:Re:FDP-Wählern gefällt das... von king_erni

>>das verstehen viele auch mit 50 noch nicht. Oder glaubst du viele Leute rechnen sich aus was z.B. eine Finanzierung wirklich kostet im Vergleich zum Barkauf?
>>
>>Sollte man auf jeden Fall mal verdeutlichen anhand solcher simpler Beispiele wie verschiedenen Zinssätzen beim Immobilienkauf und so.
>
>Nur wenige Menschen können exponentielles Wachstum richtig durchdenken, das macht Zinseszinsen ja auch so gefährlich und allein deshalb sollten sie abgeschafft werden.


Und unter anderem deswegen gibt es das Zinseszinsverbot nach Paragraph 248 BGB: [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__248.html].
Lediglich für rückständige Zinsen gilt das Verbot nicht, wenn dies im Voraus vereinbart wurde. Bei einer Einlage werden nicht erhobene Zinsen als neue Einlagen angesehen.

Gruß
Orrpus


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