Thema:
Re:BGH Urteil zu Beiträgen in der Corona Zeit flat
Autor: Green Beret
Datum:05.05.22 19:10
Antwort auf:Re:BGH Urteil zu Beiträgen in der Corona Zeit von Rocco

>>Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, von den massiven Kosten für die Studios ganz zu schweigen, das sind ja mehrere hundert Euro pro Mitglied.
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>Erstmal ist es für mich so richtig deutsch, dass der Typ wegen 87€, für die er auch noch einen Gutschein angeboten bekam, vor Gericht zieht. Bei mir (xtrafit) wurden entsprechend viele ausgefallene Monate nach dem Lockdown einfach nicht berechnet/abgebucht und damit war das Thema auch erledigt.
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>Warum das verklagte Studio nicht genauso gehandelt hat, sondern stattdessen einen Gutschein für die Zeit nach Vertragskündigung anbietet, ist mir allerdings auch unklar.
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>Ich denke jedenfalls, dass die meisten Mitglieder deutscher Fitnessstudios bereits eine sinnvolle Lösung angeboten bekommen haben, also in der Regel Freimonate. Die große Rückzahlungswelle sehe ich da nicht.


Bei mir ist es ähnlich, wie bei dem Kollegen im Beitrag (vielleicht sogar die gleiche Kette, Höhe des Mitgliedsbeitrag passt auch): Es wurde weiter voll abgebucht, das Geld aber separat auf einem Guthabenkonto ausgewiesen.
Dann bekam man drei Möglichkeiten, keine beinhaltet allerdings eine Auszahlung der zuviel gezahlten Beiträge.
Im Wesentlichen hatte man die Wahl zwischen Verumsatzung des Geldes im Studio selbst (Eiweißshakes etc.) ODER Abschluss eines neuen Vertrages (mit entsprechender Mindestlaufzeit von X Jahren). In dem Fall wäre einem das Guthaben auf die ersten Monate angerechnet worden.


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