Thema:
Re:Ist es nicht müssig das zu diskutieren? flat
Autor: Ihsan
Datum:01.05.22 18:15
Antwort auf:Re:Ist es nicht müssig das zu diskutieren? von 677220

>>Das gälte bei uns im Falle einer Mobilmachung im Verteidigungsfall doch ganz >genauso, mit alleinigen Unterschied dass wir Männer hier "den Dienst an der Waffe" >ablehnen können, dann aber halt im Katastrophenschutz oder sonstwo eingesetzt >würden. Auch die Ausreise wäre uns dann ggf. untersagt.
>
>Danach wollte ich, bzw. habe ich schon gefragt. In welchen Gesetzen oder so, ist denn die legale Verfahrensweise in so einem Fall in Deutschland festgeschrieben?
>
>Dass man selbst im Krieg den Dienst an der Waffen ablehnen kann, ist schwer vorzustellen, aber gut, wenn es so ist. Ich fürchte allerdings da läuft man dann ziemlich Spießruten, wenn nicht Schlimmeres.


Im Wesentlichen gelten die Regelungen der Wehrpflicht, die aktuell ja nur "ruht" und nicht abgeschafft wurde, also im Wesentlichen das:

[https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html ]
Es ist wohl recht wahrscheinlich dass das Ruhen der Wehrpflicht im Fall der Generalmobilmachung aufgehoben werden würde, aber beschwören kann man das natürlich nicht.


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