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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 29.04.22 16:41 | ||
Antwort auf: | Re:Mietminderung wird auf die Warmmiete gerechnet. von sidekick-x- | ||
>>Trotzdem wird normalerweise die Warmmiete als Grundlage herangezogen. >> >>Mietminderung weil Sache nur eingeschränkt nutzbar. Bedeutet aber auch, dass die in den Nebenkosten eingeschlossenen Leistungen nur eingeschränkt nutzbar sind. > >In meinem Fall hatte ich ja die Mäusegeschichte. Hab ihnen 10% gewährt, damit Ruhe ist. >Die haben ja normal weiter drin gewohnt. Wieso ist es dann fair, dass ich anteilig ihre Heizkosten, Wasser etc zahle? > >gesendet mit m!client für iOS <— Danke dafür! Der BGH hat das 2005 in einem Urteil mal festgelegt das Mietkürzungen prozentual von der Warmmiete aus zu rechnen sind. |
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