Thema:
Re:Mietminderung bei Heizung + Warmwasser-Ausfall flat
Autor: Evilution-X
Datum:28.04.22 16:08
Antwort auf:Mietminderung bei Heizung + Warmwasser-Ausfall von Carsten

>Schwiegermutter wohnt in Altbau. Unterm Dach, wo es recht zügig ist, Dämmung gibt es nicht. Geheizt wird mit Öl. Die Heizung machte seit einiger Zeit regelmäßig Probleme, seit dem letzten WE ist die Heizung komplett ausser Betrieb und eine Reparatur nicht mehr möglich.
>Der Vermieter hat aber kein Geld eine neue Heizung anzuschaffen, d.h. es ist von einem dauerhaften Ausfall der Heizung und damit verbunden auch Warmwasser auszugehen.
>(Das Haus wird vermutlich in naher Zukunft zwangsversteigert)
>Um wieviel kann man da die Miete mindern Und mindert man dann von der Warm-Miete?
>Meine Schwiegermutter schaut sich natürlich schon nach einer neuen Wohnung um und hat auch schon etwas in Aussicht. Hat man in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht?


AFAIK entspricht Ausfall von Heizung und Warmwasser der Unbewohnbarkeit. Ich habe selbst noch nie Miete kürzen müssen, habe aber mal gelesen, dass man das nicht ohne Mietverein bzw. Anwalt machen sollte, weil eine unangemessene Minderung auch nach hinten losgehen kann. Aber offenbar will deine Schwiegermutter ja eh ASAP raus.


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