Thema:
Re:Elternzeit - Gehaltserhöhung, generelle Wahrnehmung flat
Autor: suicuique
Datum:01.04.22 21:15
Antwort auf:Re:Elternzeit - Gehaltserhöhung, generelle Wahrnehmung von bragon

>Wie schon in den anderen Antworten zu lesen war: die Elternzeit steht Dir gesetzlich zu. Du musst da nichts einfordern ...

Weil der Begriff ja von mehreren kritisiert worden ist, möchte ich nur anmerken, dass "etwas einzufordern" der passende Ausdruck ist, sobald man auf dieses etwas (gesetzlichen) Anspruch hat. Unabhängig davon dass man mit "Forderungen" oft "unangemessen" oder "unlegitimiert" verbindet. Der entscheidende Unterschied liegt im kleinen Prefix einfordern.

tl'dr: "einfordern" passt hier schon ganz gut.


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