Thema:
Re:Elternzeit - Gehaltserhöhung, generelle Wahrnehmung flat
Autor: bragon
Datum:01.04.22 20:17
Antwort auf:Elternzeit - Gehaltserhöhung, generelle Wahrnehmung von Optimus Prime

Wie schon in den anderen Antworten zu lesen war: die Elternzeit steht Dir gesetzlich zu. Du musst da nichts einfordern oder ein schlechtes Gewissen haben. Ich würde mir eher Gedanken um die Einstellung des Arbeitgebers/der Vorgesetzten machen. Die passt nicht mehr wirklich in die Arbeitswelt im Jahr 2022.
Für uns kam die Einführung der Elternzeit leider ein Jahr zu spät. Da war unser Sohn schon ein Jahr alt und die Familienplanung abgeschlossen. Ich war immer neidisch auf die Kollegen, die Elternzeit nehmen konnten (auch wenn ich es Ihnen von Herzen gegönnt habe).

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