Thema:
Re:Schon mal in beliebigen deutschen Großstädten gewesen flat
Autor: K!M
Datum:27.03.22 17:44
Antwort auf:Re:Schon mal in beliebigen deutschen Großstädten gewesen von AlterZockherr

>>>>>>>>Genau das wird doch seit Jahren bei der Aufnahme von einfach beschäftigten Migranten gemacht und hat sich auch bei Aufnahme von Flüchtlingen nicht geändert.
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>>>>>>>>Geh mal durch Ludwigshafen, da gibts ganze Stadtteile die vor Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit in migrantischen Millieus erfüllt sind.
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>>>>>>>die müssen sofort eine Arbeitserlaubnis bekommen, das ist eine uralte Forderung. "Die nehmen uns die Arbeitsplätze weg!"-Ängste der Bevölkerung darf man schlicht nicht ernst nehmen.
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>>>>>>>Da kommen gerade gut ausgebildete Frauen mit ihren Kinder aus der Ukraine her. Direkt Kinderbetreuung ausbauen und Arbeitserlaubsnis erteilen. Geht angeblich nicht. Kein Geld da. Aus Gründen...
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>>>>>>Das stimmt so nicht was du schreibst:
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>>>>>>Geflüchtete aus der Ukraine können schnell einen Aufenthaltstitel bekommen
>>>>>>Deutschland setzt diese  Richtlinie durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) um. Die Vorschrift regelt die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Geflüchtete aus der Ukraine können so unbürokratisch ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dieser gilt zunächst ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. 
>>>>>>Qualifizierte Fachkräfte können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung beantragen. (Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag "Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Lösungen gegen den Fachkräftemangel?").
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>>>>>>Benötigen Ukraine-Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis?
>>>>>>Mit einem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, benötigen sie nach § 4a Abs.2 AufenthG die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Um hier Bürokratie zu vermeiden, hat das Bundesinnenministerium den Bundesländern dringend empfohlen, dass die zuständigen Ausländerbehörden unabhängig von einem konkreten Arbeitsverhältnis die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bereits in den Aufenthaltstitel eintragen sollen. 
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>>>>>>[https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ukraine-schutz-und-arbeitserlaubnis-fuer-fluechtlinge_76_562374.html]
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>>>>>Ich wundere mich immer warum etwas ohne jede Idee von der Realität geschrieben wird (ich meine nicht dich)
>>>>>Wir haben eine Mutter mit Tochter im Bekanntenkreis untergebracht. Beide wollen und dürfen arbeiten. Die Mutter hat sogar bereits begonnen zu arbeiten.
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>>>>Weil hier(tm) immer noch Syrer, Iranker etc. zum Rumsitzen verdammt sind, Jahre später.
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>>>Hat aber nichts mit der aktuellen Situation zu tun
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>>ich beziehe mich auf das Video im OP wie man verhindern kann, dass wir die Zustände dort bekommen. Gerade Kinderbetreuung ist ein wesentlicher Hebel zur Integration.
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>Du bist also ernsthaft der Meinung, man könne derlei Zustände mit besserer Kinderbetreuung und sofortiger Zulassung auf dem Arbeitsmarkt verhindern?


ja, alleine der tagtägliche Kontakt zwischen Geflüchteten und Einwohnern stärkt das Verständnis für die Nöte und Bedürfnisse. Es kommt dann gar nicht erst soweit.


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