Thema:
Re:Schon mal in beliebigen deutschen Großstädten gewesen flat
Autor: waldmeister
Datum:27.03.22 09:46
Antwort auf:Re:Schon mal in beliebigen deutschen Großstädten gewesen von Telemesse

>>>Genau das wird doch seit Jahren bei der Aufnahme von einfach beschäftigten Migranten gemacht und hat sich auch bei Aufnahme von Flüchtlingen nicht geändert.
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>>>Geh mal durch Ludwigshafen, da gibts ganze Stadtteile die vor Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit in migrantischen Millieus erfüllt sind.
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>>die müssen sofort eine Arbeitserlaubnis bekommen, das ist eine uralte Forderung. "Die nehmen uns die Arbeitsplätze weg!"-Ängste der Bevölkerung darf man schlicht nicht ernst nehmen.
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>>Da kommen gerade gut ausgebildete Frauen mit ihren Kinder aus der Ukraine her. Direkt Kinderbetreuung ausbauen und Arbeitserlaubsnis erteilen. Geht angeblich nicht. Kein Geld da. Aus Gründen...
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>Das stimmt so nicht was du schreibst:
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>Geflüchtete aus der Ukraine können schnell einen Aufenthaltstitel bekommen
>Deutschland setzt diese  Richtlinie durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) um. Die Vorschrift regelt die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Geflüchtete aus der Ukraine können so unbürokratisch ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dieser gilt zunächst ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. 
>Qualifizierte Fachkräfte können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung beantragen. (Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag "Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Lösungen gegen den Fachkräftemangel?").
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>Benötigen Ukraine-Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis?
>Mit einem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, benötigen sie nach § 4a Abs.2 AufenthG die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Um hier Bürokratie zu vermeiden, hat das Bundesinnenministerium den Bundesländern dringend empfohlen, dass die zuständigen Ausländerbehörden unabhängig von einem konkreten Arbeitsverhältnis die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bereits in den Aufenthaltstitel eintragen sollen. 
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>[https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ukraine-schutz-und-arbeitserlaubnis-fuer-fluechtlinge_76_562374.html]


Ich wundere mich immer warum etwas ohne jede Idee von der Realität geschrieben wird (ich meine nicht dich)
Wir haben eine Mutter mit Tochter im Bekanntenkreis untergebracht. Beide wollen und dürfen arbeiten. Die Mutter hat sogar bereits begonnen zu arbeiten.

>Ich bin mir auch ziemlich sicher das die Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine sowohl in Gesellschaft als auch in Arbeitsmarkt deutlich besser und schneller funktionieren wird als bei den letzten Flüchtlings-/Migrationswellen aus Afrikanischen und Arabischen Ländern.

Grundsätzlich würde ich das auch vermuten und hoffen, aber warten wir mal ab wie lange das dauert und wie sich die Stimmung dann entwickelt..


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