Thema:
Brauchst du nicht flat
Autor: Telemesse
Datum:24.03.22 08:26
Antwort auf:Erbschein zur Wohnungskündigung? von Obiwan

>Mein Vater ist letzte Woche leider auf ziemlich traurige Weise verstorben.
>Der Vermieter braucht zur rechtskräftigen Kündigung nun einen Erbschein. Reicht dazu an sich nicht die Sterbeurkunde?


Erstmal mein herzliches Beileid.
Der Vermieter kann bei Todesfall des Mieters selbst außerordentlich kündigen wenn er denn unbedingt auf Nummer sicher gehen möchte. (§580 BGB)
Und als offensichtlicher Erbe musst du auch keinen Erbschein vorlegen. Bis du den hast können, je nach Komplexität gerne mal mehrere Wochen oder auch Monate vergehen. Kopie der Sterbeurkunde der Kündigung beilegen und gut ist.


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