Thema:
Re:Erbschein zur Wohnungskündigung? flat
Autor: Rocco
Datum:23.03.22 08:09
Antwort auf:Erbschein zur Wohnungskündigung? von Obiwan

>Mein Vater ist letzte Woche leider auf ziemlich traurige Weise verstorben.
>Der Vermieter braucht zur rechtskräftigen Kündigung nun einen Erbschein. Reicht dazu an sich nicht die Sterbeurkunde?


Mein herzliches Beileid.

Als Erbe musst du dem Vermieter gegenüber eigentlich überhaupt keinen Nachweis über die Erbenstellung, etwa via Testament oder Erbschein, erbringen, oft legt man aber eine Kopie der Sterbeurkunde der Kündigung bei (formal-juristisch aber ebenfalls nicht zwingend). Als Alleinerbe genügt die Kündigung per Einschreiben unter Verweis auf §580 BGB, bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben die Kündigung unterschreiben. Hier auch ein paar Infos und eine Vorlage: [https://www.anwalt.org/kuendigung/mietvertrag-tod-mieter/#Kuendigung_der_Wohnung_im_Todesfall_des_Mieters]

Greets
Rocco


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