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Autor: | Obiwan | ||
Datum: | 23.03.22 00:54 | ||
Antwort auf: | Immobilien 6 - Wohnst du schon oder baust du noch? von lmarvin | ||
Mein Vater ist letzte Woche leider auf ziemlich traurige Weise verstorben. Der Vermieter braucht zur rechtskräftigen Kündigung nun einen Erbschein. Reicht dazu an sich nicht die Sterbeurkunde? |
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