Thema:
Re:Stundenreduzierung als Sonderurlaub? flat
Autor: Xtant
Datum:20.03.22 14:35
Antwort auf:Stundenreduzierung als Sonderurlaub? von tak

Erst mal wäre ich vorsichtig mit Begrifflichkeiten. (Bezahlter) Sonderurlaub ist, wenn du unverschuldet nicht zur Arbeit kommen KANNST, ohne dass du krank bist. Also etwa Todesfälle, Reha-Maßnahmen etc.

Ansonsten: Wenn ich dich recht verstanden habe, willst du künftig eine anzunehmende, noch zu erbringende Mehrleistung x vorab als feste Ausgleichzeit y festzurren lassen?

Darauf würde ich mich selbst als sozial eingestellter AG nicht einlassen. ;)

Ich würde halt einfach den Freizeitausgleich zeitnah einfordern. 2022 sollte eigentlich jeder AG verstanden haben, dass entsprechende Erholungsphasen, gerade bei Mehrarbeit, essentiell sind, auch und gerade was die Produktivität angeht. Wenn dein AG wirklich so drauf ist, dass er Mehrarbeit als selbstverständlich ansieht, sich vor der Rückgabe aber bestmöglich drückt, dann würde ich mir wirklich eine Kündigung überlegen.

Und die angefallene Überzeit auszuzahlen ist afaik selbst dann für den AG buchungstechnisch oftmals günstiger, wenn rein von der Personaldecke her Freizeitausgleich kein Problem wäre.


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