Thema:
Re:Mietwhg., Heizkosten, Ablesegeräte flat
Autor: Telemesse
Datum:03.03.22 19:02
Antwort auf:Mietwhg., Heizkosten, Ablesegeräte von Pfombo

>Ich hab da was schleifen lassen, was mir gerade wieder Unbehagen bereitet, wo heute die Heizungsableser da waren, und zwar:
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>In meiner Whg werden die Heiz- und Warmwasserkosten anteilig berechnet, abhängig von der von mir genutzten Wohnfläche des gesamten Hauses. Das nur zur Info. Das Ding is, dass ich 4 Heizkörper habe, aber nur 2 davon haben ein Ablesegerät installiert (Wohnzimmer Schlafzimmer). Anfangs waren es mal 3, der Heizkörper im Bad hatte mal einen. Aber nachdem ich den mal austauschen ließ wegen eines Lecks, hat der auch keinen Ableser mehr. Und der kleine HK in der Küche hatte schon seit meinem Einzug vor 5 Jahren keinen.
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>IMMER wenn die Ableseleute kamen (so auch heute), wundern diese Vollpfosten sich, dass da Ablesegeräte fehlen, und "vermerken es in ihrem System". Dazu noch der Satz "Da wird's irgendwann nen Auftrag geben und es kommt jemand vorbei bla...". Passiert is bisher aber nie was. Und ich hake dummerweise auch nie nach, vergesse es oder watweißich. Trotzdem war ich heute echt ein bisschen patzig, weil mir diese Verwunderung diesmal echt ein bisschen aufn Sack ging.
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>Meine Fragen:
>- Warum juckt die das anscheinend nich?
>- Is das am Ende für mich zum Nachteil? Bezahl ich bei so ner Heizkostenabrechnung irgendwie mehr als ich verbrauche, allein durch die Tatsache, dass da zwei HKs kein Ablesegerät haben?
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>Ohne weiter drüber nachzudenken glaube ich nich, dass ich daraus ein Nachteil habe. Aber ich ahne irgendwie, dass ich DOCH der Dumme bin. Und das wegen meiner Gleichgültigkeit vllt nich mal zu unrecht. Aber deswegen frag ich hier ma nach Meinungen zu dem Bums. Ich bedanke mich im Voraus.
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>Btw: Ablesedienst ist ista. Über die hab ich ma nix gutes gelesen und seitdem sind die in meinem Unterbewusstsein als uncooler Verein abgestempelt.


1. Eine Heizkostenabrechnung nur nach Wohnfläche ist rechtlich nicht zulässig. Wenn es technisch möglich ist muss zwingend der Großteil nach Verbrauch abgerechnet werden. Wenn es bei euch einen Ablesedienst gibt, spricht ja auch eigentlich alles dafür das dies so ist.
2. Es kommt immer wieder vor das Ablesegeräte fehlerhaft, defekt oder weggekommen sind. Ist dies der Fall wird der Verbrauch anhand der Verbrauchshistorie geschätzt. Die Ablesevorrichtungen müssen dann aber umgehend getauscht werden.


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