Thema:
Re:wegen Eigenbedarf gekündigt flat
Autor: suicuique
Datum:18.02.22 08:53
Antwort auf:Re:wegen Eigenbedarf gekündigt von K!M

>>Ich fühle mich vertrieben, entwurzelt, schlecht behandelt.
>
>Warte mal ab, gleich kommen hier die Apologeten wie Vermieterfeindlich es eigentlich ist hier...


Ja so eine prophylaktische Aufs-Maul-Keule ist da natürlich der viel bessere Diskussionsstil.
:)

EDIT:
Aber um was konstruktiveres beizutragen:
Zwar ist es nicht erforderlich, dass der Eigenbedarf schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung gegeben ist. Erforderlich ist aber grundsätzlich, dass dieser mit der Beendigung des Mietverhältnisses bereits besteht. Ist dies nicht der Fall, genügt es allerdings unter gewissen Umständen, wenn auf Grund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden kann, dass dieser in naher Zukunft eintreten wird.

Eine sog. Vorratskündigung, die vorliegt, wenn der Eigenbedarf nicht sicher, sondern nur wahrscheinlich oder möglicherweise eintreten wird, ist jedoch unzulässig.


Ich habe auf die Schnelle nciht gefunden wie schnell "Eigenbedarf" auch realisiert werden muss. Keine Ahnung ob 4 Monate noch "im Rahmen" dessen sind was durchgewunken wird.

gruß


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