Thema:
Ein paar Antworten... flat
Autor: Jägermeister 1.0
Datum:31.01.22 12:24
Antwort auf:Papa wird am Dienstag operiert. Tausend Fragen. von Phil Gates


>Und wie habt Ihr die Zeit nach der OP geregelt? Er wird zumindest zeitweise (ca. 6 Monate) auf Pflege angewiesen sein. Wir können ihn räumlich nicht bei uns aufnehmen, und es wären immer 100km ein Weg zu ihm zu fahren. Das schaffen wir nicht. Wir sind ja berufstätig und haben zwei, bald drei Kinder. Außerdem wäre es auch unabhängig von Corona vielleicht keine gute Idee, wenn er ständig unter einem Dach mit Kindern lebt, die ja quasi wöchentlich "Läuse und Flöhe" einschleppen (sonst könnten wir evtl. eine Wohnung hier im Haus anmieten, die zufällig derzeit frei ist). Zahlt die PKV eine ambulante Pflege? Er hat eine mit einem ziemlichen Luxustarif. Er wird ja (hoffentlich) kein Dauerpflegefall, so dass das wohl nicht die Pflegeversicherung betrifft, sondern quasi zur Krankheit dazugehört. In ein Heim möchte er nicht.
>


Erstmal drücke ich die Daumen, dass das alles gut verläuft nach der OP - viel Kraft werdet ihr trotzdem brauchen. Daher: alles an Hilfe in Anspruch nehmen was geht, unabhängig davon, ob es mit einem (vorübergehenden) Umzug nach Frankfurt wirklich klappt.

Wenn dein Vater nicht voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist/wird,  dürfte eine Leistungsverpflichtung der Pflegekasse nicht in Betracht kommen, § 14 Abs. 1 SGB XI.
Eintrittspflichtig kann aber die Krankenversicherung sein, und zwar ggfs. im Wege der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V - wenn dein Vater irgendeine Form der medizinischen Behandlung braucht. Es kommt grds. auch die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe in Betracht, § 38 Abs. 1 Satz 2 SGB V, begrenzt auf einen Zeitraum von 4 Wochen. Für einen Übergangszeitraum kann die Krankenkasse auch Kurzzeitpflege gewähren, § 39c SGB V, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt.

Ich würde mal alles mögliche beantragen, ggfs. auch nach Rücksprache mit den Ärzten und auch der Kasse selbst, wobei die meiner Erfahrung nach nicht immer auf alles so explizit hinweisen. Aber wenn ein Antrag vorliegt müssen sie den bescheiden, insofern kann man sich ja immer noch Rechtsmittel überlegen, falls einen die Entscheidung nicht überzeugt. Auch nicht mit irgendwelchen Bewilligungen abspeisen lassen nach dem Motto: beantragt wurde eigentlich a, b und c, bewilligt wurde dann ein halbes a und sonst nix. Immer darauf bestehen, dass alle Anträge beschieden werden - ansonsten ist es im Bereich der gesetzlichen KV so, dass eine Genehmigungsfiktion gilt, § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V. Also immer auch ein bisschen die 3-Wochenfrist im Auge behalten. Aber du bist ja Jurist afaik, das brauch ich dir ja nicht zu sagen.

Viel Erfolg euch und deinem Vater gute BEsserung!
JägerM


< antworten >