Thema:
Re:Der Paragraph... flat
Autor: Fred Labosch
Datum:24.01.22 16:06
Antwort auf:Der Paragraph... von Phil Gates

>... verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot. Das BVerfG würde eine Verurteilung garantiert kippen.
>
>Wenn ich mit meinem Kombi mit 238 über die Bahn jage (habe ich noch nie geschafft, dazu braucht er zuviel Anlauf und ich bin mittlerweile viel zu vernünftig), habe ich auch den eingetragenen Top Speed drauf - dafür ist das Auto zugelassen und Richtgeschwindigkeit heißt nun einmal nur, dass ich meiner Versicherung im Ernstfall ein paar Fragen beantworten muss wegen Mitverschulden, aber nicht, dass ich ein Rennen gegen mich selbst gefahren und, sofern gar nichts passiert ist, außer ggf. meinem eigenen verbeulten Auto, strafbar bin.


Ich denke wenn man mit über 400 km/h einen Unfall hat, muss man selber gar keine Frage mehr beantworten.


< antworten >