Thema:
Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt flat
Autor: Telemesse
Datum:24.01.22 14:49
Antwort auf:Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von euph

>>Nein, weil das Thema halt dafür nicht gedacht war.
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>Mich würde bei dem ganzen Video interessieren, wie hier alle geschrieben hätten, wäre bei dem Manöver was passiert....


Da wäre die Rechtslage völlig unstrittig gewesen. Bei allem über Richtgeschwindigkeit bist du fällig und zudem gibt es da auch eine Beweislastumkehr. D.h. du muss glaubhaft nachweisen das der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit nicht zu verhindern gewesen wäre, was bei 417 kmh wohl selbst den gewieftesten Winkeladvokaten nicht gelingen dürfte. Und da folgt dann eben, abhängig von den Unfallfolgen, das volle Programm von finaziellen Strafen pber Fahrverbote bis hin zu Freiheitsstrafe.


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