Thema:
Re:Der Paragraph... flat
Autor: suicuique
Datum:24.01.22 14:45
Antwort auf:Der Paragraph... von Phil Gates

>... verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot. Das BVerfG würde eine Verurteilung garantiert kippen.
>
>Wenn ich mit meinem Kombi mit 238 über die Bahn jage (habe ich noch nie geschafft, dazu braucht er zuviel Anlauf und ich bin mittlerweile viel zu vernünftig), habe ich auch den eingetragenen Top Speed drauf - dafür ist das Auto zugelassen und Richtgeschwindigkeit heißt nun einmal nur, dass ich meiner Versicherung im Ernstfall ein paar Fragen beantworten muss wegen Mitverschulden, aber nicht, dass ich ein Rennen gegen mich selbst gefahren und, sofern gar nichts passiert ist, außer ggf. meinem eigenen verbeulten Auto, strafbar bin. Entweder 130 überall oder man muss dulden, dass jemand, bei dem im KFZ-Schein steht "Top Speed 417" das auch theoretisch fahren darf. Und wie schon erwähnt wurde, ob man 250 oder 300 oder 400 fährt ist am Ende egal. Wenn die Oma mit dem Daihatsu nach links zieht, kracht es. Da hat man keine Chance mehr. Da hat aber die Oma den Fehler gemacht und nicht der "Raser". Sich bei sowas zu filmen ist abseits dessen halt einfach selten dämlich.


Und wie ist diese Sichtweise mit Urteilen vereinbar bei denen der Raser bei derlei Unfällen eine Mitschuld bekommt obwohl er doch augenscheinlich keinen Fehler gemacht hat?

gruß


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