Thema:
Der Paragraph... flat
Autor: Phil Gates
Datum:24.01.22 14:43
Antwort auf:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von euph

... verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot. Das BVerfG würde eine Verurteilung garantiert kippen.

Wenn ich mit meinem Kombi mit 238 über die Bahn jage (habe ich noch nie geschafft, dazu braucht er zuviel Anlauf und ich bin mittlerweile viel zu vernünftig), habe ich auch den eingetragenen Top Speed drauf - dafür ist das Auto zugelassen und Richtgeschwindigkeit heißt nun einmal nur, dass ich meiner Versicherung im Ernstfall ein paar Fragen beantworten muss wegen Mitverschulden, aber nicht, dass ich ein Rennen gegen mich selbst gefahren und, sofern gar nichts passiert ist, außer ggf. meinem eigenen verbeulten Auto, strafbar bin. Entweder 130 überall oder man muss dulden, dass jemand, bei dem im KFZ-Schein steht "Top Speed 417" das auch theoretisch fahren darf. Und wie schon erwähnt wurde, ob man 250 oder 300 oder 400 fährt ist am Ende egal. Wenn die Oma mit dem Daihatsu nach links zieht, kracht es. Da hat man keine Chance mehr. Da hat aber die Oma den Fehler gemacht und nicht der "Raser". Sich bei sowas zu filmen ist abseits dessen halt einfach selten dämlich.

Mit dem Vorgänger meines Kombis, einem schnöden 200er A 209 mit 163 PS und Top Speed 223 habe ich auf der A4 irgendwo zwischen Chemnitz und Eisenach mal fast abgehoben. Da ging es mehrere Kilometer bergab geradeaus und ich habe einfach stehen lassen, bis ich in der Talsohle war und ca. 250 drauf hatte. In dem Moment ging es schlagartig bergauf und das Auto hat ausgefedert und die Vorderräder waren eine Zehntelsekunde in der Luft bzw. extrem leicht. So einen Schock hatte ich davor und danach nie mehr und seitdem bin ich nie wieder so bekloppt unterwegs gewesen. Man wird halt auch älter und vernünftiger. Ist jetzt knapp 10 Jahre her. Seither wie gesagt nie wieder...


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