Thema:
Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt flat
Autor: euph
Datum:24.01.22 14:14
Antwort auf:Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von thestraightedge

>>>>[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91535790/polizei-ermittelt-millionaer-auf-a2-mit-417-stundenkilometern-unterwegs.html]
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>>>Kein Tempolimit heißt also, dass ein Tempolimit vorliegt?
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>>>Nochmal: ich will das nicht gutheißen, aber es wird doch langsam zur Posse...
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>>Bin ja nur Hobbyjurist, aber § 315d Nr. 3 Verbotene Kraftfahrzeugrennen macht das durchaus möglich:
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>Bin Fan dieses Paragraphen, da wir damit fleißig Autoprolls die Karren wegpfänden, welche die Innenstädte terrorisieren und sich in der Periphery überschätzen und die Gefahren unterschätzen.
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>Das hier anzuwenden wäre... grotesk.


Grotesk, weil die von mir beschriebenen möglichen Faktoren, die auch ein Superrennfahrer auf der Autobahn nicht in seiner Macht hat, keine Rolle spielen?


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