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Autor: | euph | ||
Datum: | 24.01.22 14:14 | ||
Antwort auf: | Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von thestraightedge | ||
>>>>[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91535790/polizei-ermittelt-millionaer-auf-a2-mit-417-stundenkilometern-unterwegs.html] >>> >>>Kein Tempolimit heißt also, dass ein Tempolimit vorliegt? >>> >>>Nochmal: ich will das nicht gutheißen, aber es wird doch langsam zur Posse... >> >>Bin ja nur Hobbyjurist, aber § 315d Nr. 3 Verbotene Kraftfahrzeugrennen macht das durchaus möglich: > >Bin Fan dieses Paragraphen, da wir damit fleißig Autoprolls die Karren wegpfänden, welche die Innenstädte terrorisieren und sich in der Periphery überschätzen und die Gefahren unterschätzen. > >Das hier anzuwenden wäre... grotesk. Grotesk, weil die von mir beschriebenen möglichen Faktoren, die auch ein Superrennfahrer auf der Autobahn nicht in seiner Macht hat, keine Rolle spielen? |
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