Thema:
Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.01.22 14:07
Antwort auf:Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von euph

>>>[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91535790/polizei-ermittelt-millionaer-auf-a2-mit-417-stundenkilometern-unterwegs.html]
>>
>>Kein Tempolimit heißt also, dass ein Tempolimit vorliegt?
>>
>>Nochmal: ich will das nicht gutheißen, aber es wird doch langsam zur Posse...
>
>Bin ja nur Hobbyjurist, aber § 315d Nr. 3 Verbotene Kraftfahrzeugrennen macht das durchaus möglich:


Bin Fan dieses Paragraphen, da wir damit fleißig Autoprolls die Karren wegpfänden, welche die Innenstädte terrorisieren und sich in der Periphery überschätzen und die Gefahren unterschätzen.

Das hier anzuwenden wäre... grotesk.


< antworten >