Thema:
Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.01.22 14:05
Antwort auf:Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von suicuique

>Guck doch mal in § 1 der StVO. Ich finde schon dass man der Meinung sein kann dass eine derartige Fahrweise auf einer nicht abgesperrten öffentlichen Straße eben genau das vermissen lässt. "Vorsicht, Rücksicht und Vermeidung der Gefährdung anderer."

Nunja - das ist bei 290 im RS6 oder 311 im 911er so anders?

Viele Hochgeschwindigkeitsfahrten am hellichten Tage bei nicht so komplett leerer Autobahn bergen vermutlich bei 240 bereits höheres Gefahrenpotential. Gleichzeitig sind selbst diese Unfälle eher selten. Meist ists doch die überhöhte Geschwindigkeit als "unangepasst" - also 100 auf der Landstraße und in der Kurve in den Gegenverkehr usw.


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