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Autor: | rash65 | ||
Datum: | 24.01.22 14:02 | ||
Antwort auf: | Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von euph | ||
Diese "er ist ein Rennen gegen sich selbst gefahren"-Regelung ist aber halt auch einfach totaler Schwachsinn. Ich vermute mal der Kerl hat genug Geld um sich einen vernĂĽnftigen Anwalt zu holen. [https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-allein-raser-und-das-rennen-gegen-sich-selbst-ist-315d-i-nr3-stgb-verfassungswidrig_180329.html] |
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