Thema:
Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt flat
Autor: suicuique
Datum:24.01.22 13:47
Antwort auf:Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von thestraightedge

>>[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91535790/polizei-ermittelt-millionaer-auf-a2-mit-417-stundenkilometern-unterwegs.html]
>
>Kein Tempolimit heißt also, dass ein Tempolimit vorliegt?
>
>Nochmal: ich will das nicht gutheißen, aber es wird doch langsam zur Posse...


Naja, jetzt finde ich, stellst du dich gerade ein wenig an. Bist du nicht immer derjenige der gegen Überbürokratisierung wettert? Und hier willst du dich allen Ernstes darauf versteifen dass "Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung" in jedem Extremfall wörtlich zu nehmen ist? ;)

Guck doch mal in § 1 der StVO. Ich finde schon dass man der Meinung sein kann dass eine derartige Fahrweise auf einer nicht abgesperrten öffentlichen Straße eben genau das vermissen lässt. "Vorsicht, Rücksicht und Vermeidung der Gefährdung anderer."

gruß


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