Thema:
Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt flat
Autor: euph
Datum:24.01.22 13:40
Antwort auf:Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt von thestraightedge

>>[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91535790/polizei-ermittelt-millionaer-auf-a2-mit-417-stundenkilometern-unterwegs.html]
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>Kein Tempolimit heißt also, dass ein Tempolimit vorliegt?
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>Nochmal: ich will das nicht gutheißen, aber es wird doch langsam zur Posse...


Bin ja nur Hobbyjurist, aber § 315d Nr. 3 Verbotene Kraftfahrzeugrennen macht das durchaus möglich:

"sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Und auch wenn du das nicht so siehst, halte ich es immer noch für unverantwortlich, auf einer öffentlichen Straße mit einer solchen Geschwindigkeit zu fahren, auch wenn wenig auf der Autobahn los gewesen ist. Da reicht eine Kleinigkeit und das endet im Desaster. Was passiert z.B. mit den "unbeteiligten" Fahrzeugen, sollte dem Kerl ein Reifen platzen bei 417. Oder ein Reh läuft über die Straße. Da ist bei 417 noch weniger zu machen, als bei 200.

Es wird ja gerne gefordert, dass man bitte nicht immer als regeln soll, die Bürger wären doch vernünftig genug. Wenn man sich so einen Penner ansieht, dann braucht es wohl noch eine geregelte Höchstgeschwindigkeit - nicht zwingend 130. Aber ein "mehr als 180 auf Autobahnen" ist nicht erlaubt wäre dann schon mal was.


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