Thema:
Re:Danke euch beiden für die Antworten, flat
Autor: Telemesse
Datum:19.01.22 19:24
Antwort auf:Danke euch beiden für die Antworten, von Onrop

>ich habe mal ein wenig mit dem Verbrauch der vergangenen Jahre und den Gradzahlen rumgerechnet und komme auf Heizkosten von 235 € für einen durchschnittlichen Januar. Angesichts der Tatsache, dass wir im Januar 2020 nur noch 10 Tage in der Wohnung waren und danach nicht mehr wie sonst üblich geheizt haben, kommen mir die verlangten 260 € aber dennoch zu hoch vor. Der Vermieter kann mir aber anscheinend nicht sagen wann genau abgelesen wurde Ende 2019, weil er da keine Unterlagen drüber hat. Abrechnung von 2019 liegt mir nicht/nicht mehr vor, sonst könnte ich es nachvollziehen. Es müssten ja 2 Ablesungen durchgeführt worden sein, die normale Ende des Jahres 2019 und die in der 2020er Abrechnung aufgeführte am 31.01.2020, aber angeblich weiß er das nicht. Mir ist aber die Zeit zu schade das jetzt alles nachzuvollziehen und der Sache nachzugehen, er ist da ja auch nicht sehr kooperativ was solche Sachen angeht. Ich zahle das jetzt und gut ist, dann hab ich das Problem vom Tisch.
>Er muss ja mit seinem beschissenen Karma leben, nicht ich ;-)
>Die Aktion zeigt mir aber mal wieder, dass es absolut die richtige Entscheidung war ein Eigenheim zu beziehen.
>


Die Ablesungen (ausser bei Funkgeräten) finden so gut wie nie am exakten Stichtag statt. D.h. die Jahresendablesung kann durchaus am 15.12. oder auch erst am 10.01. stattfinden. Verbräuche von Mehr- oder Mindertagen werden dann einfach anhand der Verbrauchshistorie geschätzt und zum Ablesewert addiert oder abgezogen. Wenn der Termin für eine Zwischenabrechnung nur kurz nach der Jahresabrechnung liegt erfolgt auch nicht immer eine nochmalige Ablesung sondern auch häufig eine Sxhätzung anhand der Verbrauchshistorie. Das ist i.d.R. auch günstiger für beide Seiten, da die Kosten für die zusätzliche Ablesung nicht anfallen. Das ist auch so gesetzeskonform.
Bis 2025 müssen allerdings alle Wohnungen auf Funkableser umgerüstet werden, so daß immer eine tagesgenaue Abrechnung möglich ist. Allerdings sind die Funkgeräte im Betrieb deutlich teurer als die alten Ablesegeräte. Insofern wird zwar die Abrechnung genauer, die Mieter zahlen am Ende aber garantiert mehr als vorher, da die Gerätekosten voll umlagefähig sind.

>>>was kostet mich dann der Januar? Die 115 € fielen als Jahresdurchschnitt pro Monat an, da ist also die warme Jahreszeit mit drin. Warmwasser ist nicht drin, wurde außerhalb der Heizungsanlage erzeugt.
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>>>Hintergrund ist, dass wir Ende Januar 2020 ausgezogen sind, die Wohnung aber den halben Monat leer stand und auch nicht mehr auf Wohlfühltemperatur geheizt wurde. Trotzdem stehen in der NK Abrechnung jetzt stolze 260 € für den Januar, also mehr als das doppelte des Jahresdurchschnitts.
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>>Das kann wie Telemesse sagt schon hinkommen, insbesondere wenn über eine Zentralheizung im Mehrfamilienhaus abgerechnet wird und ein gewisser prozentsatz (standard ist glaub ich 30%) der Gesamtkosten auf alle Wohnungen anteilig in Abhängigkeit der Größe verteilt wird, was im Grundgedanken richtig, in der Praxis aber in den meisten Fällen unfair, aber leider legitim ist.
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>>Ansonsten lass dir die Kosten halt aufschlüsseln und rechne im Zweifel nochmal selber nach :)


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