Thema:
Den Begriff Werbung in dem Kontext … flat
Autor: Telemesse
Datum:18.01.22 00:29
Antwort auf:Abschaffung §219a angekündigt von Matze

empfand ich schon immer als völlig bescheuert.
Das eine Praxis oder Klinik auf ihrer Webseite ausführliche Informationen über ihr Leistungsangebot und Art und Umfang von Behandlungsmöglichkeiten bereitstellt ist für mich keine Werbung sondern eine Selbstverständlichkeit die eigentlich verpflichtend sein sollte.


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