Thema:
Re:Gibt es denn wirklich vergleichbare Versuche? flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:17.01.22 15:42
Antwort auf:Re:Gibt es denn wirklich vergleichbare Versuche? von suicuique

>Mal abgesehen davon ob ich diese Regelung sinnhaft finde oder nicht (spoiler: ich finde sie dämlich), unterscheidet der § 323a StGB nicht die Ursache für den Rausch.
>[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html]


Wieso ist das strafmildernd? Das ist ein Auffangtatbestand, der eben genau verhindern soll, dass jemand als schuldunfähig straffrei davon kommt, weil er sich vor der Tat die Kante gegeben hat. So hat mir das zumindest mal ein Oberstaatsanwalt erklärt.


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