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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 17.01.22 15:35 | ||
Antwort auf: | Gibt es denn wirklich vergleichbare Versuche? von Nostra8 | ||
> ... ein Vollrausch wird als Strafmildernd angesehen ... Mal abgesehen davon ob ich diese Regelung sinnhaft finde oder nicht (spoiler: ich finde sie dämlich), unterscheidet der § 323a StGB nicht die Ursache für den Rausch. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html] Es gibt hier also keine Bevorteilung von Alkohol, wie du sie in den Raum stellst. gruß |
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