Thema:
Re:Gibt es denn wirklich vergleichbare Versuche? flat
Autor: suicuique
Datum:17.01.22 15:35
Antwort auf:Gibt es denn wirklich vergleichbare Versuche? von Nostra8

> ... ein Vollrausch wird als Strafmildernd angesehen ...

Mal abgesehen davon ob ich diese Regelung sinnhaft finde oder nicht (spoiler: ich finde sie dämlich), unterscheidet der § 323a StGB nicht die Ursache für den Rausch.
[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html]

Es gibt hier also keine Bevorteilung von Alkohol, wie du sie in den Raum stellst.

gruß


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