Thema:
Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfülle flat
Autor: Deadly Engineer
Datum:14.01.22 10:29
Antwort auf:Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen von PartyPaul

>Wenn auf dem Bogen die Personenangaben richtig sind und der Verstoß an sich nicht in Frage gestellt wird, kann man sich die Rücksendung des Anhörungsbogen trotzdem aber in dem Fall sparen, oder?
>

die waren aber fix, da brauchst du auf die 3 Monate Verjährung ja nicht hoffen. ;-)
Ja, wenn du nicht reagierst bekommst du automatisch den Bußgeldbescheid und den Punkt.

Anhörungsbogen ist harmlos, da kannst du noch Einspruch etc. erheben oder das Foto anfordern wenn das nicht schon beiliegt. (Unbedingt machen, siehe Post oben) oder gleich bezahlen wenn schon ein Überweisungsbogen beiliegt.

Wenn du dann erst gegen einen BGB Einspruch erheben kommen noch Bearbeitungsgebühren dazu, früher waren das immer 30€.

Der AB kam ja mit der normalen Post, der würde also nicht rechtlich sicher zugestellt, ein BGB kommt dann immer per (Einwurf)Einschreiben an Dich oder den Fahrer den du auf dem AB abgibst.

Aber wenn du Riesendusel hast ist das Foto schlecht und dann wird das eingestellt, dann Spende das Geld für einen guten Zweck.


< antworten >