Thema:
Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen flat
Autor: PartyPaul
Datum:14.01.22 09:17
Antwort auf:Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen von Matt

>>Samstags nachmittags.
>
>Du Dodo! Ich meinte wann im Sinne von wann? Haha.


Ich auch :D
Vergangenen Samstag nachmittag, Anhörungsbogen mit Bearbeitungsdatum vom Dienstag war gestern im Briefkasten. Die waren echt flott :)

>Ernsthaft, es gibt verschiedene Dinge zu beachten. Z.B. muss der Bußgeldbescheid binnen drei Monaten eintreffen, sonst ist das verjährt. Und es stellt sich auch deswegen die Frage, da der neue Bußgeldkatalog erst seit dem 9.11 gilt. Wäre jetzt nicht vollkommen unmöglich, dass eine Behörde >1 Monat benötigt um den Anhörungsbogen zu verschicken.
>Dann ist es so, dass irgendein RA aus dem Saarland gerade sämtliche Blitzer nach und nach außer Betrieb setzt, da diese keine Dokumentation der Messung liefern.
>
>Außerdem gelten in manchen Bundesländern Vorgaben bezüglich der Position eines Geschwindigkeitsmessgerätes, welche bestimmte Abstände zum Verkehrszeichen welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt vorschreiben. 150m könnte da bereits zu knapp sein.


Interessanter Punkt, ist aber hier in jedem Fall irrelevant, da in NRW passiert und da herrscht (als einziges Bundesland) eine 0 toleranz, wie ich grade gelesen hab.
[https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/bussgeldkatalog/blitzer/blitzerregeln/wie-viel-abstand-muss-ein-blitzer-vom-verkehrsschild-haben/]

>Da kein Fahrverbot droht und X Buße tun möchte, empfehle ich den Verstoß zuzugeben und damit gut. Da wird keine Bußgeldstelle mit Vorsatz in die Ecke kommen.

Wenn auf dem Bogen die Personenangaben richtig sind und der Verstoß an sich nicht in Frage gestellt wird, kann man sich die Rücksendung des Anhörungsbogen trotzdem aber in dem Fall sparen, oder?


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