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Autor: | thestraightedge | ||
Datum: | 14.01.22 07:52 | ||
Antwort auf: | Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen von PartyPaul | ||
>Wie Florian erkannt hatte ging es aber nur um die Vorsatzfrage, es geht nicht um den Ausschluss der Strafe für 29 km/h sondern eben nicht darunter zu fallen: Verstehe - der Aspekt ist mir nicht klar gewesen. Danke. >Daher eben die Frage ob man sich schon auf dem Anhörungsbogen dazu äußern sollte oder nur bei Bedarf, nach dem Bescheid. Verstehe. |
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< antworten > | |||