Thema:
Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen flat
Autor: PartyPaul
Datum:13.01.22 18:42
Antwort auf:Re:Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen von thestraightedge

>X wird nix bewirken, weil es ständig traurige Geschichten und obskure Begründungen gibt, warum das nicht so schlimm war.

Wie Florian erkannt hatte ging es aber nur um die Vorsatzfrage, es geht nicht um den Ausschluss der Strafe für 29 km/h sondern eben nicht darunter zu fallen:
[https://www.anwalt.de/rechtstipps/40-prozent-zu-schnell-kann-das-bereits-als-vorsatz-gewertet-werden_160366.html]

und statt 180 € das doppelte oder dreifache dieser Strafe zahlen bzw. erst nen Rechtsstreit anzetteln zu müssen.

Es geht nicht darum keine oder nur ne Strafe für 9 km/h zu bekommen.

Ich hab jedenfalls keine Erfahrung was innerorts da (mittlerweile) draus gemacht wird. Erst recht mit der Novelle letztes Jahr.
Mir (und vielen anderen im Bekanntenkreis) war das bisher tatsächlich z.B. gar nicht bekannt, dass das Bußgeld bei Vorsatz, der eben bereits ab 40% angesetzt werden kann, verdoppelt oder verdreifacht wird. Und in dem Fall sind es ja fast 100%. Nur komplett pauschal wird das ja nicht angesetzt, sonst hätten ja schon diverse Leute das mal mitbekommen. Bzw grad bei Tempo 30 wird der ein oder andere auch hier im Forum ja schon mal 12 km/h zuviel drauf gehabt haben.

Daher eben die Frage ob man sich schon auf dem Anhörungsbogen dazu äußern sollte oder nur bei Bedarf, nach dem Bescheid.


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