Thema:
Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsverstoß ausfüllen flat
Autor: PartyPaul
Datum:13.01.22 16:57
Antwort auf:Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 193 von G'Kyl

Da ja keine Rechtsberatung in einem Forum erfolgen darf, folgender hypothetischer Fall:

Sachverhalt: Innerorts geblitzt in 30er Bereich mit 29 km/h zuviel.

Hergang:
Person X fuhr Samstags auf einer ihm ortsunkundigen Straße, die ab einem gewissen Abschnitt von erlaubten 50 auf 30 wechselt, allerdings beschränkt auf Mo-Fr, sowie in der Länge (genaue Länge grade unbekannt, aber relativ kurz). Im Anschluss erfolgte wieder ein eingeschränkter 30er Bereich, diesmal aber beschränkt nur auf eine (wieder kurze) Länge. Diesen hatte X als solchen nicht wahrgenommen (er dachte immer noch es gilt 50), und ist am Ende des Bereichs geblitzt worden. Zusätzlich hat er nicht den Tacho im Auge behalten und sich in dem Moment auf den entgegenkommenden Verkehr konzentriert und den aus seiner Perspektive leichteren Verstoß (= 9km/h) nicht registriert. War so ne Straße wo durch parkende Autos nur für eine Partei ein problemloses Durchkommen möglich ist.

X geht es an der Stelle nicht darum der "normalen" Strafe zu entgehen, sondern einen möglichen Vorsatzvorwurf (mehr als 40% Geschwindigkeitsdifferenz) an der Stelle erkennbar auszuschließen und nicht dass er nachher das doppelte oder dreifache Bußgeld zahlen muss. Der hohe Verstoß war in dem Fall wirklich nicht vorsätzlich oder ihm bewusst. Er will aber natürlich auch nicht damit etwas ausdrücken, das ihm irgendwie anders negativ ausgelegt wird.

Sollte daher X lieber gar nichts zum Hergang schreiben und erstmal den Bußgeldbescheid abwarten, um dann ggf. Einspruch erheben; oder nur einen Teil aus dem oben beschriebenen Hergang oder genau so ausführlich?

Falls es eine Rolle spielt, noch folgende Annahmen: Es ist X erster Verstoß in seinem Leben über 25 km/h aber übers letzte Jahrzehnt gab es doch viele kleinere Vergehen (so 1-3 pro Jahr), z.T. auch gar nicht von ihm ausgeübt sondern der Ehefrau, was bei den kleineren Vergehen aber nie extra aufgeklärt, sondern immer nur einfach bezahlt wurde.


< antworten >