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Autor: | wolfteam | ||
Datum: | 05.01.22 16:54 | ||
Antwort auf: | Arbeitsrechtler hier? Eigentlich eindeutig... oder nicht von BOBELE | ||
Kein Arbeitsrechtler leider. Trotzdem mein Senf. Soweit mir bekannt ist, können Unternehmen in internen Pandemiekonzepten Vorgaben machen die über die gesetzliche Mindestregelung hinaus gehen um z.B. besonders vulnerable Personengruppen zu schützen. Diese Konzepte sind bei uns mit dem Gesundheitsamt und anderen Prüfbehörden abgestimmt. Dann muss aber sowohl Material als auch Arbeitszeit dafür gestellt/angerechnet werden. gesendet mit m!client für iOS |
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