Thema:
Re:Arbeitsrechtler hier? Eigentlich eindeutig... oder nicht flat
Autor: next-friday
Datum:05.01.22 16:45
Antwort auf:Arbeitsrechtler hier? Eigentlich eindeutig... oder nicht von BOBELE

>Ein Arbeitgeber möchte, weit über die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes hinausgehend, den Zugang zur für ALLE Angestellten, also auch die Geimpften und Genesenen, von einem maximal 24 Stunden alten Schnell- oder PCR-Test abhängig machen. Eine Testung in der Woche kann zwar in der Firma während der Arbeitszeit erfolgen (und gilt dann ja noch für den Zugang am kommenden Tag), für den Zutritt am Montag müsste aber ein Test in der Freizeit, also Sonntags oder am Montag morgen, erfolgen. Eine Anrechnung der aufgewandten Zeit auf die Arbeitszeit soll hier nicht erfolgen.
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>Abgesehen von den vielen Fragen, die das aufwirft (reicht das Direktionsrecht so weit etc.) stellt sich eine Frage besonders:
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>Steht ein geimfpter oder genesener Mitarbeiter Morgens vor der Tür ohne Test und bietet seine Arbeitsleistung an, der Arbeitgeber weist ihn aber ab, dann befindet sich dieser im Annahmeverzug und hat den Lohn weiter zu zahlen... oder? Ich bin zwar der Ansicht, das verstünde sich von selbst, aber bei den komplexen Sachverhalten im Corona-Umfeld würde ich gerne nochmal von einem Arbeitsrechtler lesen, dass es so einfach ist, wie gedacht.
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>Edit: Kurzer Fun Fact... der betreffende Arbeitgeber und seine Familie sind aus unbekannten Gründen ungeimpft, die ganze Maßnahme dient also nur seinem eigenen Schutz.


Ein Fun Fact ist das jetzt wirklich nicht. Solchen Pennern wünsche ich das sie richtig auf die Schnauze fallen.


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