Thema:
Re:Hinweis zum urlaubsanspruch… flat
Autor: Wash
Datum:03.01.22 09:03
Antwort auf:Hinweis zum urlaubsanspruch… von StefanK

Hi, ja danke, das ist bekannt, daher will ich die 2 Monate auch splitten und nicht am Stück nehmen.

Das mit der Auszahlung erst viel später mit dem zweiten Monat Elterngeld ist aber ja nicht im Sinne des Erfinders. Kann das jemand bestätigfen, dass es immernoch so gehandhabt wird?


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