Thema:
Re:Impfstatusabfrage bei/vor Bewerbungsgespräch flat
Autor: Kola
Datum:30.12.21 10:24
Antwort auf:Impfstatusabfrage bei/vor Bewerbungsgespräch von Telemesse

Die kurze Antwort: § 23a IfSG i.V.m. § 23 Abs. 3 IfSG wird nicht greifen, da es ja nicht um eine dieser sensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste etc.) geht, bei denen eine Erhebung des Impf- und Serostatus zulässig ist. § 28b Abs. 3 IfSG gilt ausweislich des Wortlauts nur für Beschäftigte - nicht für Bewerber - und anders als im Bundesdatenschutzgesetzt erfolgt im IfSG keine Gleichsetzung von Bewerbern und Beschäftigten. Es gäbe dann noch über eine Interessenabwägung eine Möglichkeit, aber das ist alles sehr schwammig und nicht zu empfehlen. Ich würde das in der Tat irgendwie über ein etwaiges 2G-Hygienekonzept regeln (auch wenn er oder sie dann natürlich auch Genesene/r sein kann) oder halt informell...

Morgen können die Regeln aber auch wieder ganz anders aussehen, die Änderungen des IfSG neulich kamen quasi über Nacht.


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