Thema: |
|
||
Autor: | Fritz Schober | ||
Datum: | 19.12.21 11:50 | ||
Antwort auf: | Re:Wash Sales Regelung in D? von 17383 | ||
>>Hä? Abgeltungssteuer werden auf Gewinne und Dividenden fällig. Diese werden nicht mit Verlusten verrechnet. > >Jetzt mal Freibetrag nicht berücksichtigt: Wenn ich ne Aktie A mit 1.000€ Gewinn verkaufe und im Laufe des Jahres eine Aktie B mit 1.000€ Verlust verkaufe, dann bekomm ich doch die gezahlte Abgeltungssteuer von Aktie A zurück. Stichwort “Verlustverrechnungstopf”. Oder was meinst du? Jo kannst Du machen. Beachte aber: Realisierte Veräußerungsverluste sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Eine steuersparende Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. [https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/was-bei-aktienverlusten-steuerlich-noch-zu-retten-ist-141187/] |
|||
< antworten > | |||