Thema:
Re:Solidarbürge und Frage dazu flat
Autor: Telemesse
Datum:12.12.21 09:14
Antwort auf:Solidarbürge und Frage dazu von snowfalcon

>Vor einigen Jahren hat ein (mittlerweile ehemaliger) Freund einen Mietvertrag unterschrieben. Da er viele Eintragungen im Betreibungsregister hatte beharrte der Vermieter auf einen Solidarbürgen. Ich habe damals unterschrieben, weil ich ihm helfen wollte.
>
>Soweit ist ja alles gut, er zahlt die Miete brav und finanziell geht es ihm gut, es besteht keine Sorge, dass ich je an die Kasse kommme. Trotzdem, was muss ich unternehmen um aus diesem Vertrag zu kommen? Der Freund antwortet nicht auf meine Nachrichten und den Vermieter hat keine Nummer im Telefonbuch bzw. ich weiss die genaue Adresse nicht. Danke.



Der Vermieter muss dich aus der Haftung entlassen. D.h. du brauchst von ihm eine schriftliche Bestätigung (z.b. Nachtrag zum Mietvertrag) in dem er bestätigt das er zukünftig auf dich als Bürgen verzichtet und dich aus jeglicher Haftung aus Forderungen aus dem Mietverhältnis freistellt. Wenn er sich darauf nicht einläßt, wovon ich mal ausgehen würde, bliebe nur die Kündigung des Mietvertrages durch deinen Freund und dich und der Abschluss eines neuen Vertrages.

PS: Das das Eingehen einer solchen Bürgschaft ohne jegliche zeitliche und betragliche Beschränkung ein ziemlicher Irrsinn ist dürfte dir hoffentlich klar sein. Ich drücke dir die Daumen das du aus dieser Nummer irgendwie raus kommst und kann dir nur empfehlen die zukünftig nicht mehr auf so etwas einzulassen.


< antworten >