Thema:
Haha! Mit dem habe ich auch schon Bekanntschaft gemacht. flat
Autor: Kilian
Datum:07.12.21 11:24
Antwort auf:Der Irrsinn des § 265a StGB von Kola

Vor einer halben Ewigkeit hatte ich auch mal ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung am Hals, weil ich innerhalb von zwei Jahren zwei Mal im Bus ohne Ticket kontrolliert wurde (1x wegen Arbeitsstress und 1x aufgrund eines Migräneanfalls). Das erhöhte Beförderungsentgelt habe ich natürlich gezahlt, aber wem das innerhalb von zwei Jahren mindestens zwei Mal passiert, muss trotzdem mit einem Strafverfahren rechnen. Absolut irrsinnig. o_O

Ich habe mir dann eine Anwältin genommen, die dann mit dem Staatsanwalt gegen eine weitere Geldauflage (Spende an …) die Einstellung des Verfahrens erwirkt hat. Mal abgesehen von der Kohle und den Nerven, die mich das gekostet hat, fand ich die Belastung des Justizsystems vollkommen hanebüchen. Staatsanwälte sehen sowieso praktisch kein Land vor lauter Verfahren, die sie betreuen müssen - da sind solche Bagatellen eine absolut lächerliche weitere Belastung des Systems.

Eine Herabstufung auf eine Ordnungswidrigkeit ist IMHO längst überfällig. Auch im Vergleich zu anderen Vergehen, die weit weniger scharf verfolgt werden, weil sie eben nicht als Straftat betrachtet werden, sondern als Ordnungswidrigkeit (bspw. vorsätzliche Tierquälerei oder aber auch viele Vergehen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts).


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